Datenschutz - Syltcafé Fresenhof

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Datenschutz

    
Informationen zur Auftragsverarbeitung
gemäß Artikel 28 DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung)

 

 

 
Verantwortlich für die Erhebung der Daten:
Syltcafé Fresenhof, Inh. Arndt Denecke, Ithbergstraße 13, 37635 Lüerdissen (im weiteren Verlauf als Café benannt)

 
1. Gegenstand und Dauer des Auftrags
(1) Gegenstand
Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus der Teilnahme an Veranstaltungen, Besuch des Café, Buchungen und Benutzung des Newsletters. Dies bezieht sich auf Tätigkeiten die im Zusammenhang mit den Café stehen.
(2) Dauer
Die Dauer dieses Auftrags entspricht der Laufzeit des Auftrags bzw. so lange, wie es rechtliche Vorgaben vorschreiben.

 
2. Konkretisierung des Auftragsinhalts
(1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten
Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns für die Gäste sind konkret durch den Auftrag beschrieben. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung fin­det ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vor­herigen Zustimmung des Gastes und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Artikel 44 und folgende DS-GVO erfüllt sind.
(2) Art der Daten
Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien: Personen­stammdaten, Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail), Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Ver­tragsinteresse), Kundenhistorie, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten, Planungs- und Steuerungsda­ten, Auskunftsangaben (von Dritten (z.B. Berichte) oder aus öffentlichen Verzeichnissen), Daten die während der Laufzeit des Vertrags erhoben werden.

 
3. Technisch-organisatorische Maßnahmen
(1) Das Café dokumentiert die Abläufe wie folgt: Papierform, Computer, Buchungssystem Seatlion, Joletter, Kulturserver, passwortgeschützte NAS-Platte von QNAP, E-Mail und Homepage. Mit Teilnahme an Veranstaltungen, Besuch des Cafés, Buchungen und Abo des Newsletters oder der Zusendung von Informationen mit dem Wunsch nach Veröffentlichung akzeptiert der Gast oder die Musikerin/der Musiker diese Dokumentation.
(2) Das Café hat die Sicherheit gem. Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1, Absatz 2 DS-GVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maß­nahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hin­sichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbei­tung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Frei­heiten natürlicher Personen im Sinne von Artikel  32 Absatz 1 DS-GVO zu berücksichtigen.
(3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Café gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderun­gen sind zu dokumentieren.

 
4. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten
(1) Das Café darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach doku­mentierter Weisung des Gastes berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an das Café wendet, wird das Café dieses Ersuchen unverzüglich an den Gast weiterleiten.
(2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Gastes unmittelbar durch das Café sicherzustellen.

 
5. Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Cafés
Das Café hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Artikel 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet es insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
a) Das Café ist nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Als Ansprechpartner beim Café wird Herr Arndt Denecke, Inhaber, Telefon: 0172-5678193,
E-Mail: fresenhof@t-online.de benannt.  
Das Café setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Das Café und jede dem Café un­terstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entspre­chend der Weisung des Gastes verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
c) Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 28 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe c, 32 DS-GVO.
d) Der Gast  und das Café arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
e) Die unverzügliche Information des Gastes über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichts­behörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Café ermittelt.
f) Soweit der Gast seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ord­nungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Café ausgesetzt ist, hat sie oder ihn das Café nach besten Kräften zu unterstützen.
g) Das Café kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maß­nahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.
h) Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auf­traggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 7 dieses Vertrages.

 
6. Unterauftragsverhältnisse
(1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die das Café z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Das Café ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleis­tung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten der Gäste auch bei ausgelagerten Ne­benleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
(2) Das Café darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Gastes beauftragen. Die Ausla­gerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftragnehmers sind zulässig, so­weit das Café eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer des Gastes eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und der Gast nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Da­ten gegenüber dem Café schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Artikel 28 Absatz 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird.
(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Gastes an den Unterauf­tragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Un­terbeauftragung gestattet.
(4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt das Café die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleis­ter im Sinne von Absatz 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
(5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hauptauftragnehmers (mindestens Textform); sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

 
7. Kontrollrechte des GAstes
(1) Der Gast hat das Recht, im Benehmen mit dem Café Überprüfungen durchzu­führen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Sie oder er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Verein­barung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.
(2) Das Café stellt sicher, dass sich der Gast von der Einhaltung der Pflichten des Cafés nach Artikel 28 DS-GVO überzeugen kann. Das Café verpflichtet sich, de, Gast auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
(3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann erfolgen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 DS-GVO.
(4) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Gast kann das Café einen Vergütungsanspruch geltend machen.

 
8. Mitteilung bei Verstößen des Cafés
(1) Das Café unterstützt den Gast bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpan­nen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.
a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnah­men, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Fest­stellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen
b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Gast zu melden
c) die Verpflichtung, den Gast im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen un­verzüglich zur Verfügung zu stellen
d) die Unterstützung des Gastes für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung
e) die Unterstützung d es Gastes im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde
(2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhal­ten des Cafés zurückzuführen sind, kann das Café eine Vergütung beanspruchen.

 
9. Weisungsbefugnis des Gastes
(1) Mündliche Weisungen bestätigt der Gast unverzüglich (mindestens Textform).
(2) Das Café hat dem Gast unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Das Café ist berechtigt, die Durchführung der ent­sprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Gast bestätigt oder geändert wird.

 
10. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten
(1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Gastes nicht er­stellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemä­ßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbe­wahrungspflichten erforderlich sind.
(2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast hat das Café sämtliche in seinen Be­sitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Gast auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschuss­material. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.
(3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch das Café entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzu­bewahren.

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